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Wiedereintritt

Der Wiedereintritt in die Kirche muss schriftlich beim zuständigen Pfarrer des Wohnorts beantragt und begründet werden, damit der Ortsordinarius (Antrag beim erzbischöflichen Generalvikariat Bamberg) die notwendige Erlaubnis dazu erteilen kann. Dazu ist ein persönliches Gespräch mit einem Seelsorger der Pfarrei erforderlich (Tel. 09126 / 96 63). Dann erfolgt im Rahmen eines kurzen Wortgottesdienstes die Wiederaufnahme, die nur einmal im Leben möglich ist. Der Wiederversöhnte spricht das Glaubensbekenntnis und verspricht danach die Treue zur Kirche vor mindestens zwei Zeugen, die das Versprechen zur Wiederversöhnung mit der Kirche auf einer Urkunde schriftlich durch ihre Unterschrift bestätigen.