Die Kirchenverwaltung wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Außer den sechs gewählten Mitgliedern gehören ihr der Pfarrer (als Vorsitzender), der Kirchenpfleger und ein Vertreter des PGR (ohne Stimmrecht) an.
Der Kirchenpfleger ist vergleichbar dem Geschäftsführer einer Firma: er kümmert sich um die finanziellen Dinge, führt die Gespräche mit Ordinariat, kommunalen Behörden, erstellt die Jahresrechnung und den Haushaltsplan, verwaltet die Liegenschaften und andere Besitztümer der Pfarrei. Die Kirchenwaltung berät und beschließt die wesentlichen Entscheidungen.
In der konstituierenden Sitzung am 18.02.25 wurde Frau Sarah Oberdorf zur Kirchenpflegerin für die nächsten 6 Jahre gewählt.
gewählte Mitglieder: